§ 1 Unterrichtsinhalte und -ziele

Die „Musik für Kinder“-Schule hat sich zum Ziel gesetzt, die musikalische Früherziehung altersgerecht in den angebotenen Kursarten (Baby-Musik-Garten, Musik-Garten und Erlebniswelt Musik) zu fördern. Die Unterrichtsinhalte richten sich nach den Empfehlungen des Deutschen Musikschulverbandes und verschiedenen anerkannten musikpädagogischen Konzepten.

§ 2 Teilnahmebedingungen

Voraussetzung für die Teilnahme an den angebotenen Kursen ist die schriftliche Anmeldung über das Online-Portal und die Anerkennung der Teilnahmebedingungen. Für die Kurse „Baby-Musik-Garten“ ,“Mini-/Maxi-Musik-Garten“ und „Bunter Musik-Garten“ ist die Teilnahme eines Elternteils bzw. Erziehungsberechtigten notwendig, der Kurs Erlebniswelt Musik findet ohne Elternteil statt. Für den Fall, dass kein Elternteil bzw. ein Erziehungsberechtigter an einzelnen Terminen des „Baby-Musik-Gartens“ bzw. „Musik-Garten“ teilnehmen kann, muss die Veranstalterin mindestens 24 Stunden vor Kurstermin schriftlich oder telefonisch informiert werden und der Teilnahme zustimmen. Es ist der Veranstalterin überlassen, in diesen Fällen eine Kursteilnahme abzusagen. Es besteht kein Anspruch auf eine/n spezielle/n Kursleiter/in.

§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Rückerstattung

§ 3a Semester-Kurse (kindergartenextern)

Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Auf elektronischem Wege ist sie auch ohne Unterschrift gültig. Das Anmeldeformular kann bei der Veranstalterin angefordert oder über das Internet unter www.musikfuerkinder.info abgerufen werden. Anmeldungen müssen spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Kursbeginn eingehen und werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Teilnehmer an früheren Kursen werden bevorzugt berücksichtigt. Die Bestätigung der Anmeldung erfolgt schriftlich per mail. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme.

Der Teilnehmerbeitrag ist nach Bestätigung der Anmeldung, jedoch spätestens bei Kursbeginn bar oder per Banküberweisung zu entrichten. Die Höhe des anfallenden Teilnehmerbetrages ist der Anmeldebestätigung, der Rechnung und/oder der Kursausschreibung  im Internet unter www.musikfuerkinder.info zu entnehmen.

Eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages ist nur bei schriftlicher Abmeldung des Teilnehmers spätestens vier Wochen vor Kursbeginn möglich. Bei Abmeldung fällt eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20 an. Bei Abmeldung eines Teilnehmers vier Wochen vor Kursbeginn bis zum Kursbeginn kann eine Erstattung nur erfolgen, wenn der Kursplatz an einen anderen Teilnehmer vergeben werden kann.

Nach Kursbeginn erfolgt eine anteilige Rückerstattung für ausgefallene Termine nur, wenn mehr als 2 der vorgesehenen Kurseinheiten aufgrund Krankheit oder anderer wichtiger Verhinderungen der Veranstalterin ausfallen.  Angebotene Nachholstunden ab der dritten Ausfallstunde müssen angenommen werden und können in die Schulferien fallen. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Kursterminen oder Abmeldung eines Teilnehmers nach Kursbeginn erfolgt keine Rückerstattung.

§ 3b Kindergarten-Kurse (kindergartenintern)

Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Auf elektronischem Wege ist sie auch ohne Unterschrift gültig. Das Anmeldeformular kann bei der Veranstalterin angefordert oder über das Internet unter www.musikfuerkinder.info abgerufen werden. Anmeldungen müssen spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Kursbeginn eingehen. Die Zuteilung der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldung. Die Bestätigung der Anmeldung erfolgt schriftlich per mail. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme.

Der Teilnehmerbeitrag ist monatlich 12 Monate im Jahr jeweils zu Monatsbeginn zu entrichten und wird per Lastschrift eingezogen. Die Höhe des anfallenden Teilnehmerbetrages ist der Anmeldebestätigung, der Rechnung und/oder der Kursausschreibung im Internet unter www.musikfuerkinder.info zu entnehmen.

Die Kündigung/ Abmeldung eines Teilnehmers kann ausschließlich schriftlich mit 1 Monat Frist auf Ende Februar oder Ende August erfolgen. Eine Erstattung des Kursbeitrages kann nur erfolgen, wenn der Kursplatz an einen anderen Teilnehmer vergeben werden kann.
Eine außerordentliche Kündigung kann schriftlich mit 1 Monat Frist auf das nächste Monatsende erfolgen, wenn das Kind den Kindergarten/die Einrichtung verlässt (Wegzug, Kindergartenwechsel). Eine Kündigung auf Ende Juli entspricht der Kündigung zum Ende des Musikschuljahres Ende August.

Nach Kursbeginn erfolgt eine anteilige Rückerstattung für ausgefallene Termine nur, wenn mehr als 2 Kurseinheit pro Halbjahr aufgrund Krankheit oder anderer wichtiger Verhinderungen der Veranstalterin ausfällt. Angebotene Nachholstunden ab der dritten Ausfallstunde müssen angenommen werden und können in die Schulferien fallen. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Kursterminen oder Abmeldung eines Teilnehmers nach Kursbeginn erfolgt keine Rückerstattung.

 

§ 4 Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung

(1) Ist die Veranstalterin in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht der Veranstalterin gegenüber dem Teilnehmer. (2) Die Veranstalterin haftet nur für fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung für nur fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Die Versicherungssummen belaufen sich derzeit auf € 2.500.000,00 bei Personen- und Sachschäden sowie € 50.000,00 bei Vermögensschäden pro Schadensfall. Der Veranstalter haftet – außer bei Vorsatz – nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. (3) Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für nicht im unmittelbaren Kursverlauf eintretende Schadensfälle. Dies betrifft insbesondere Schadensfälle bei An-/Abreise zum/vom Veranstaltungsort sowie Haftungsfälle, die mit den Gegebenheiten der angemieteten Kursräume verbunden sind. (4) Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände von Kursteilnehmern sowie deren Begleitpersonen.